Eilanträge zur Ablehnung durch Aktivisten gegen CETA abgewiesen

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Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Eilverfahren entschieden, dass die Bundesregierung das Freihandelsabkommen CETA vorläufig unterzeichnen darf. Es wies mehrere Eilanträge gegen eine Zustimmung Deutschlands ab, formulierte aber Bedingungen.

Gestern haben die Organisationen BUND, Campact, foodwatch, Greenpeace und Mehr Demokratie dem Bundeskanzleramt eine Liste mit mehr als 340.000 Unterschriften übergeben. Die Petition fordert Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel auf, gegen das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen CETA zu stimmen und weder dessen vorläufige – ohne Zustimmung der nationalen Parlamente – noch endgültige Anwendung zu akzeptieren.

Das Bundesverfassungsgericht verhandelte über einen Eil-Antrag, den Campact, foodwatch, Mehr Demokratie und weitere Beschwerdeführende im Rahmen ihrer Verfassungsbeschwerde gegen die vorläufige Anwendung von CETA gestellt hatten. Das Bundesverfassungsgericht könnte den deutschen Vertreter im EU-Ministerrat beauftragen, bei der für den 18. Oktober geplanten Abstimmung über die vorläufige Anwendung mit „Nein“ zu stimmen.

Eine vorläufige Anwendung von CETA missachtet den Organisationen zufolge demokratische Prinzipien. Die mit CETA vorgesehenen Ausschüsse, die demokratisch nicht legitimiert sind, könnten Entscheidungen von Bundestag und Bundesrat aushebeln. In Zukunft würde damit am Gemeinwohl orientierte Gesetzgebung erschwert und künftige Gesetze den Regeln des liberalisierten Handels unterworfen. Auch das europäische Vorsorgeprinzip – ein Kernprinzip des Gesundheits – und Umweltschutzes der EU sei in Gefahr. Es wird bisher weder im CETA-Vertragstext noch in der Zusatzerklärung abgesichert.

CETA als sogenanntes „living agreement“ soll während seiner Laufzeit weiterentwickelt werden, ohne dass die EU-Mitgliedsstaaten an diesem Prozess demokratisch beteiligt wären, so die Kritik der Organisationen. Zudem schaffe CETA mit den Investitionsgerichtshöfen eine Paralleljustiz mit Sonderrechten für jeweils ausländische Investoren. Diese geplanten Gerichte räumten Investoren das Recht ein, Staaten auf hohe Schadensersatzsummen zu verklagen, wenn sie sich um ihre erwarteten Gewinne gebracht fühlen.

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